Item, aquarum ductiones et cetera quae eiusmod sunt, nota oportet sint architectis, uti ante caveant quam instituant aedificia, ne controversiae factis operibus patribus familiarum relinquantur, et ut legibus scribendis prudentia cavere possit et locatori et conductori; namque si lex perite fuerit scripta; erit ut sine captione uterque ab utroque liberetur.
von jasper.y am 05.05.2015
Zudem müssen Architekten Wassersysteme und ähnliche Angelegenheiten verstehen, damit sie vor Baubeginn angemessene Vorkehrungen treffen können und vermeiden, den Eigentümern Streitigkeiten über fertiggestellte Arbeiten zu hinterlassen. Auf diese Weise kann eine sorgfältige rechtliche Dokumentation sowohl den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer schützen. Wenn der Vertrag gut formuliert ist, können beide Parteien ohne das Risiko einer Täuschung auseinandergehen.
von pascal.i am 06.10.2023
Gleichermaßen ist es notwendig, dass Wasserkanäle und andere Dinge dieser Art den Architekten bekannt sind, damit sie Vorsicht walten lassen, bevor sie Gebäude errichten, auf dass keine Streitigkeiten bei fertigen Werken den Familienoberhäuptern überlassen werden, und damit durch sorgfältig verfasste Gesetze Umsicht sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer Schutz bieten kann; denn wenn das Gesetz geschickt formuliert wird, wird es bewirken, dass beide Parteien ohne Täuschung voneinander befreit werden.