Africanus neque fateri audebat neque abnuere poterat: in vibium crispum, cuius interrogationibus fatigabatur, ultro conversus, miscendo quae defendere nequibat, societate culpae invidiam declinavit.
von fiona.s am 11.02.2018
Africanus konnte sich weder zu einem Geständnis durchringen noch die Anschuldigungen abstreiten. Stattdessen wandte er sich gegen Vibius Crispus, der ihn mit Fragen in Bedrängnis gebracht hatte. Indem er die Dinge, die er nicht verteidigen konnte, durcheinanderbrachte und andeutete, dass Crispus gleichermaßen schuldig sei, gelang es ihm, die Schuld von sich abzulenken.
von linn.v am 02.12.2019
Africanus wagte weder zu gestehen noch konnte er leugnen: von selbst zu Vibius Crispus gewendet, von dessen Befragungen er erschöpft wurde, indem er das durcheinanderbrachte, was er nicht verteidigen konnte, lenkte er durch Mittäterschaft an der Schuld die Anschuldigung ab.