Pars subeuntium obruti, pars confixi et exangues aut laceri: cum augeret stragem trepidatio eoque acrius e moenibus vulnerarentur, rediere infracta partium fama.
von jasper849 am 17.03.2021
Einige der Angreifer wurden zerquetscht, andere wurden erstochen und entweder leblos oder verstümmelt zurückgelassen. Als die Panik das Gemetzel verschlimmerte und sie von den Mauern aus noch heftigere Angriffe erlitten, zogen sie sich mit zerstörtem Ruf ihrer Seite zurück.
von helena8958 am 13.06.2019
Ein Teil der Ankommenden wurde begraben, ein Teil durchbohrt und blutleer oder zerfleischt: Als die Panik das Gemetzel steigerte und sie von den Mauern aus umso heftiger verwundet wurden, kehrten sie mit gebrochener Fraktionsehre zurück.