Qua tamen retineri castra et eludi parthus tractu belli poterat, si paeto aut in suis aut in alienis consiliis constantia fuisset: verum ubi a viris militaribus adversus urgentes casus firmatus erat, rursus, ne alienae sententiae indigens videretur, in diversa ac deteriora transibat.
von mats.m am 28.05.2015
Dennoch hätten die Lager verteidigt und die Parther durch eine Verzögerung des Krieges ausmanövriert werden können, wenn Paetus nur irgendeine Beständigkeit gezeigt hätte, sei es in seinen eigenen oder fremden Plänen. Aber selbst wenn Militärmänner seinen Entschluss gegen drängende Gefahren stärkten, wechselte er zu gegenteiligen und noch schlimmeren Entscheidungen, nur um nicht den Anschein zu erwecken, von der Einschätzung anderer abhängig zu sein.
von berat966 am 25.06.2018
Durch welche Methode jedoch die Lager hätten gehalten und die Parther hätten ausmanövriert werden können durch die Verlängerung des Krieges, wenn in Paetus entweder in seinen eigenen oder in fremden Ratschlägen Beständigkeit gewesen wäre: aber als er von Militärmännern gegen drängende Umstände gestärkt worden war, wechselte er abermals, um nicht den Anschein zu erwecken, fremdem Urteil zu bedürfen, in entgegengesetzte und schlimmere Wege über.