Igitur accusata in senatu, quamquam genua patrum advolveretur luctumque communem et magis imbecillum tali super casu feminarum animum aliaque in eundem dolorem maesta et miseranda diu ferret, urbe tamen in decem annos prohibita est, donec minor filius lubricum iuventae exiret.
von leonard862 am 06.12.2021
Daher im Senat angeklagt, obwohl sie sich den Senatoren zu Füßen warf und lange Zeit den gemeinsamen Kummer und den schwächeren Geist der Frauen in solchem Unglück sowie andere traurige und erbarmungswürdige Dinge in gleichem Schmerz vorbrachte, wurde sie dennoch für zehn Jahre aus der Stadt verbannt, bis ihr jüngerer Sohn die gefährliche Periode der Jugend überwunden hätte.
von isabella.n am 03.11.2024
Nachdem sie im Senat angeklagt worden war, warf sie sich den Senatoren zu Füßen und sprach ausführlich über gemeinsames Leid, die besondere Verletzlichkeit der Frauen bei solchen Unglücken und andere traurige und erbärmliche Aspekte ihres Leidens. Ungeachtet ihrer Bitten wurde sie dennoch für zehn Jahre aus Rom verbannt, bis ihr jüngerer Sohn die gefährlichen Jahre der Jugend überwunden hätte.