Eodem die defunctam, quo biennio ante seianus poenas luisset, memoriaeque id prodendum addidit caesar iactavitque quod non laqueo strangulata neque in gemonias proiecta foret.
von marta873 am 02.05.2019
An demselben Tag, an dem zwei Jahre zuvor Seianus die Strafe erlitten hatte, fügte Caesar hinzu, dass dies zur Erinnerung festgehalten werden sollte, und rühmte sich, dass sie weder mit einer Schlinge erdrosselt noch auf die Gemonien geworfen worden sei.
von leo.q am 06.10.2021
Sie starb an genau demselben Tag, an dem Sejanus zwei Jahre zuvor hingerichtet worden war, und Tiberius bestand darauf, dies für die Nachwelt festzuhalten und rühmte sich, dass sie zumindest nicht erdrosselt und ihr Körper nicht die Gemonia-Treppe hinabgeworfen worden war.