Suillium quaestorem quondam germanici, cum italia arceretur convictus pecuniam ob rem iudicandam cepisse, amovendum in insulam censuit, tanta contentione animi ut iure iurando obstringeret e re publica id esse.
von karolina875 am 12.04.2015
Suillius, einst Quästor des Germanicus, als er aus Italien verbannt wurde, nachdem er überführt war, Geld für die Urteilsfindung angenommen zu haben, stimmte für seine Verbannung auf eine Insel, mit solcher Geisteshaltung, dass er sich durch Eid selbst band, dies sei zum Wohle der Republik.
von merle.856 am 14.03.2019
Er stimmte dafür, Suillius (einen ehemaligen Schatzmeister des Germanicus), der überführt war, Bestechungsgelder für Gerichtsurteile angenommen zu haben und von Italien verbannt war, auf eine Insel zu verbannen. Er war davon so überzeugt, dass er einen Eid schwor, dies liege im öffentlichen Interesse.