Cum uacationes suas quisque populus recitaret, nullius cum in italia hostis esset praeter antiatem ostiensemque uacatio obseruata est; et earum coloniarum iuniores iure iurando adacti supra dies triginta non pernoctaturos se extra moenia coloniae suae donec hostis in italia esset.
von tobias.932 am 21.03.2021
Als alle Gemeinschaften ihre Ansprüche auf Dienstbefreiung geltend machten, wurden, da es in Italien keine Feinde außer jene aus Antium und Ostia gab, keine Befreiungen gewährt. Darüber hinaus wurden die jungen Männer dieser Kolonien verpflichtet, einen Eid zu schwören, dass sie nicht länger als dreißig aufeinanderfolgende Nächte außerhalb der Mauern ihrer Kolonie verbringen würden, solange Feinde in Italien waren.
von ahmed.f am 03.05.2016
Als jedes Volk seine Befreiungen aufzählte, wurde während keine Feinde in Italien waren außer den Antias und Ostiensis, keine Befreiung beachtet; und die jüngeren Männer dieser Kolonien waren durch Eid verpflichtet, nicht länger als dreißig Tage außerhalb der Mauern ihrer Kolonie zu übernachten, solange ein Feind in Italien war.