Nam si legatus officii terminos, obsequium erga imperatorem exuit eiusdemque morte et luctu meo laetatus est, odero seponamque a domo mea et privatas inimicitias non vi principis ulciscar: sin facinus in cuiuscumque mortalium nece vindicandum detegitur, vos vero et liberos germanici et nos parentes iustis solaciis adficite.
von elea9999 am 31.12.2018
Wenn der Gesandte seine Pflichten und seine Treue gegenüber dem Kaiser verraten hat und sich an seinem Tod und meinem Kummer erfreut hat, werde ich persönlich mit ihm umgehen, indem ich ihn aus meinem Haushalt verbannet und diese Privatfehde ohne kaiserliche Macht beilege. Sollte jedoch Beweise ein Verbrechen des Mordes gegen irgendeine Person aufdecken, die Gerechtigkeit fordert, dann gewährt bitte angemessenen Trost sowohl den Kindern des Germanicus als auch uns, ihren Eltern.
von samuel.9952 am 24.07.2019
Denn wenn der Legat die Grenzen seiner Pflicht überschritten, die Treue gegenüber dem Imperator verletzt und sich an dessen Tod und meinem Leid erfreut hat, werde ich ihn hassen und aus meinem Haus verstoßen und private Feindschaften rächen, nicht durch die Macht des Princeps: Sollte jedoch ein Verbrechen entdeckt werden, das Rache für den Tod irgendeines Sterblichen erfordert, dann gewährt ihr den Kindern des Germanicus und uns Eltern gerechte Tröstung.