Illic contumacia et certaminibus asperasset iuvenem exituque eius laetatus esset an scelere extinxisset, integris animis diiudicandum.
von chayenne.871 am 30.07.2023
Ob er durch Sturheit und Konflikte den jungen Mann verbittert und sich an seinem Tod erfreut hatte oder ihn durch ein Verbrechen vernichtet hatte, muss mit unvoreingenommenen Sinnen beurteilt werden.
von conner.901 am 03.08.2023
Es blieb unvoreingenommen zu beurteilen, ob er den jungen Mann durch seine störrische Haltung und ständigen Konflikte in Verbitterung getrieben und dann seinen Tod gefeiert hatte oder ob er ihn tatsächlich ermordet hatte.