Quod civiliter acceptum neque prohibuit quo minus laudatione pro rostris ceterisque sollemnibus funus cohonestaretur.
von finya9823 am 23.04.2017
Welches, in angemessener Weise aufgenommen, er nicht verhinderte, dass das Begräbnis durch eine Laudatio auf den Rednerpulten und anderen feierlichen Riten geehrt würde.
von dean.928 am 22.12.2018
Dies wurde freundlich angenommen, und er erlaubte, dass die Beerdigung mit einer Laudatio von der Rednertribüne und anderen zeremoniellen Riten geehrt wurde.