Discordiam erga germanicum odio fortasse dignam, non poena; et ademptione provinciae satis factum immicis.
von samuel.857 am 16.01.2023
Seine Meinungsverschiedenheit mit Germanicus verdiente vielleicht Hass, aber keine Strafe; und die Aberkennung seiner Provinz war ausreichend, um seine Feinde zu besänftigen.
von hassan.p am 04.02.2018
Die Zwietracht gegenüber Germanicus war vielleicht des Hasses würdig, nicht der Strafe; und durch die Entfernung der Provinz wurde den Feinden Genugtuung verschafft.