Neque in familia et argento quaeque ad usum parentur nimium aliquid aut modicum nisi ex fortuna possidentis.
von ludwig.879 am 10.02.2022
Die Menge an Haushaltsgegenständen, Geld und anderen nützlichen Besitztümern kann kann nur in Bezug auf die finanziellen Möglichkeiten des Besitzers als zu viel oder zu wenig betrachtet werden.
von maxim8891 am 04.11.2020
Weder bei Haushaltsgeräten und Silber noch bei anderen Gebrauchsgegenständen kann etwas als übermäßig oder maßvoll gelten, es sei denn im Verhältnis zum Vermögen des Besitzers.