Accusatio tamen apud patres adseveratione eadem peracta, iuravitque tiberius petiturum se vitam quamvis nocenti, nisi voluntariam mortem properavisset.
von diego8992 am 10.06.2021
Die Anklage wurde dennoch vor den Vätern mit derselben Strenge durchgeführt, und Tiberius schwor, dass er das Leben selbst des Schuldigen gefordert hätte, wäre dieser nicht der freiwilligen Todesstrafe zuvorgekommen.
von frida.q am 22.10.2020
Die Anklage wurde gleichwohl vor dem Senat mit gleicher Strenge durchgeführt, und Tiberius schwor, dass er selbst dem Schuldigen das Leben geschenkt hätte, wenn dieser nicht eilends den Freitod gesucht hätte.