Unum hoc modo neque praeterea quicquam notatum est, in quo exeruisse ius tribuniciae potestatis uisus sit: cum circa scholas et auditoria professorum assiduus esset, moto inter antisophistas grauiore iurgio, non defuit qui eum interuenientem et quasi studiosiorem partis alterius conuicio incesseret.
von natali948 am 21.11.2016
Nur diese eine Sache und nichts weiter wurde vermerkt, in der er die Rechte der tribunizischen Gewalt ausgeübt zu haben schien: Als er sich häufig um die Schulen und Hörsäle der Professoren aufhielt, entstand ein ziemlich ernster Streit zwischen rivalisierenden Sophisten, und es fehlte nicht an jemandem, der ihn beim Eingreifen und scheinbaren Parteinahme für eine Seite mit Beschimpfungen angriff.
von conrad.p am 06.12.2013
Es gab nur eine einzige dokumentierte Gelegenheit, bei der er anscheinend seine tribunizische Befugnis ausübte: Während er regelmäßig Schulen und Hörsäle von Professoren besuchte, brach ein ernster Streit zwischen rivalisierenden Lehrern aus, und jemand wagte es tatsächlich, ihn verbal anzugreifen, als er sich einmischte, und beschuldigte ihn, zu einseitig Partei zu ergreifen.