Iterum censente, ut trebianis legatam in opus noui theatri pecuniam ad munitionem uiae transferre concederetur, optinere non potuit quin rata uoluntas legatoris esset.
von omar.z am 10.01.2024
Trotz eines weiteren Vorschlags, den Bewohnern von Trebia zu erlauben, das für den Bau eines neuen Theaters hinterlassene Geld stattdessen für den Straßenbau zu verwenden, konnten sie nicht verhindern, dass der Wunsch des Stifters rechtlich bindend blieb.
von ian938 am 24.11.2020
Abermals schlug jemand vor, dass den Trebianern das für den Bau eines neuen Theaters vermachte Geld für die Befestigung einer Straße verwendet werden dürfe, doch er konnte nicht erreichen, dass der Wille des Erblassers ungültig würde.