Quotiens autem ad consultandum secederet, neque in commune quicquam neque propalam deliberabat, sed et conscriptas ab uno quoque sententias tacitus ac secreto legens, quod ipsi libuisset perinde atque pluribus idem videretur pronuntiabat.
von carolin.d am 21.03.2017
Sooft er eine Entscheidung treffen musste, besprach er Angelegenheiten weder öffentlich noch offen, sondern las stattdessen heimlich die schriftlichen Meinungen aller für sich durch und verkündete dann, was ihm persönlich gefiel, als sei es die Mehrheitsmeinung.
von elian.919 am 28.10.2019
Sooft er sich jedoch zur Beratung zurückzog, beriet er weder gemeinsam noch öffentlich, sondern las stillschweigend und heimlich die von jedem verfassten Meinungen, und verkündete das, was ihm gefallen hatte, ganz so, als ob es vielen gleichermaßen gut erschienen wäre.