Confiscabantur alienissimae hereditates vel uno existente, qui diceret audisse se ex defuncto, cum viveret, heredem sibi caesarem esse.
von rosa8959 am 11.02.2016
Erbschaften von völlig Fremden wurden beschlagnahmt, allein aufgrund der Behauptung einer Person, sie habe den Verstorbenen zu Lebzeiten sagen hören, Caesar sei ihr Erbe.
von eliah.972 am 27.06.2019
Die entlegensten Erbschaften wurden selbst dann beschlagnahmt, wenn nur eine Person existierte, die behaupten könnte, sie habe vom Verstorbenen zu Lebzeiten gehört, dass Caesar sich selbst zum Erben eingesetzt habe.