Ob reductam in matrimonium uxorem, cui dimissae adulterii crimen intenderat, erasit iudicum albo; quosdam ex utroque ordine lege scantinia condemnavit; incesta vestalium virginum, a patre quoque suo et fratre neglecta, varie ac severe coercuit, priora capitali supplicio, posteriora more veteri.
von jasmine.h am 24.12.2014
Wegen der Wiederaufnahme seiner Ehefrau, gegen die er bei der Scheidung Ehebruch vorgeworfen hatte, strich er [sie] aus dem Richterkatalog; bestimmte Männer aus beiden Ständen verurteilte er nach dem Scantinischen Gesetz; die Blutschande der Vestalinnen, die von seinem Vater und Bruder vernachlässigt worden war, bestrafte er auf verschiedene und strenge Weise, die früheren Fälle mit Todesstrafe, die späteren nach alter Sitte.
von clara947 am 25.11.2016
Er strich einige Richter aus dem Gerichtsregister, weil sie ihre Ehefrauen, die sie wegen Ehebruchs geschieden hatten, wieder zurückgenommen hatten. Er verurteilte mehrere Männer aus beiden Gesellschaftsschichten nach dem Gesetz gegen sexuelles Fehlverhalten. Er ging auch streng gegen Vestalinnen vor, die ihre Keuschheitsgelübde gebrochen hatten - Fälle, die sowohl sein Vater als auch sein Bruder ignoriert hatten. Die früheren Fälle bestrafte er mit dem Tod, die späteren nach herkömmlichen Methoden.