Nam cum oculatis sororibus, item varronillae liberum mortis permisisset arbitrium corruptoresque earum relegasset, mox corneliam maximam virginem, absolutam olim, dein longo intervallo repetitam atque convictam defodi imperavit, stupratoresque virgis in comitio ad necem caedi, excepto praetorio viro; cui, dubia etiam tum causa et incertis quaestionibus atque tormentis de semet professo, exilium indulsit.
von theresa978 am 30.08.2021
Er erlaubte den Oculata-Schwestern und Varronilla, ihre eigene Todesart zu wählen, während er ihre Verführer verbannte. Später befahl er, Cornelia Maxima, eine Vestalin, die zuvor freigesprochen worden war, aber nach langer Zeit erneut angeklagt und für schuldig befunden wurde, lebendig begraben zu werden. Ihre Verführer wurden im Comitium zu Tode gepeitscht, mit Ausnahme eines Mannes von präatorischem Rang. Dieser Mann hatte unter fragwürdigen Umständen und unsicherer Folter gestanden und wurde lediglich ins Exil verbannt.
von noa976 am 10.10.2017
Während er den Oculatae Schwestern sowie Varronilla die freie Wahl des Todes gestattet und deren Verführer verbannt hatte, befahl er bald darauf, Cornelia Maxima, eine Jungfrau, die einst freigesprochen, dann nach langer Zeit erneut angeklagt und verurteilt worden war, lebendig zu begraben, und die Schänder im Comitium mit Ruten bis zum Tod zu schlagen, mit Ausnahme des Prätorianers; diesem gewährte er, als der Fall noch zweifelhaft und die Befragungen und Folterungen ungewiss waren und er über sich selbst bekannt hatte, das Exil.