Consulatus super pristinum quattuor gessit; ex quibus duos primos iunctim, seqventis per interuallum quarto quemque anno, semenstrem novissimum, bimenstris ceteros, tertium autem novo circa principem exemplo in locum demortui suffectus.
von nur9914 am 14.02.2015
Konsulate über das vorherige hinaus hatte er vier inne; davon die ersten zwei gemeinsam, die folgenden in Abständen von jeweils vier Jahren, den letzten für sechs Monate, die anderen für zwei Monate, wobei der dritte durch ein neues Beispiel bezüglich des Prinzeps an die Stelle eines Verstorbenen ernannt wurde.
von berat.913 am 09.06.2014
Er bekleidete vier weitere Konsulate nach seinem ersten. Die ersten zwei übte er unmittelbar hintereinander aus, während die späteren im Abstand von jeweils veir Jahren erfolgten. Das letzte Konsulat dauerte sechs Monate, die anderen zwei Monate, und für das dritte wurde er als Ersatz für einen Verstorbenen ernannt - und schuf damit einen neuen Präzedenzfall bezüglich der kaiserlichen Nachfolge.