Tribunis plebis adeuntibus se pro tribunali excusavit, quod propter angustias non posset audire eos nisi stantes.
von jannes.871 am 28.08.2018
Als die Volkstribunen ihn an seinem Richterstuhl aufsuchten, entschuldigte er sich, dass er aufgrund der beengten Verhältnisse sie nur anhören könne, wenn sie stehend blieben.
von emile979 am 04.02.2024
Den Volkstribunen, die ihn vor den Gerichtsschranken aufsuchten, entschuldigte er sich, da er sie wegen der beengten Räumlichkeiten nur stehend hören könne.