Qui tamen moriens et in tertiis heredibus eum ex parte tertia nuncupatum, legato etiam circa sestertium vicies prosecutus, commendavit insuper exercitibus ac senatni populoque r.
von morice.h am 25.08.2017
Auf seinem Sterbebett ernannte er ihn nicht nur zum Erben eines Drittels seines Vermögens in seinem dritten Testament und vermachte ihm zwei Millionen Sesterzen, sondern empfahl ihn auch den Armeen, dem Senat und dem römischen Volk.
von carina954 am 10.07.2022
Wer dennoch im Sterben liegend ihn zu einem Erben des dritten Teils ernannte, ihm zudem ein Legat von zwanzig Millionen Sesterzen zuwendend, ihn darüber hinaus den Heeren, dem Senat und dem römischen Volk empfahl.