Nec dubium est, quid post haec augustus constituerit, et reliquerit eum nullo praeter auguralis sacerdotii honore impertitum ac ne heredem quidem nisi inter tertios ac paene extraneos e parte sexta nuncuparet, legato quoque non amplius quam octingentorum sestertiorum prosecutus.
von jadon.l am 29.05.2018
Es besteht kein Zweifel, was Augustus danach verfügte und ihn nur mit der Ehre des augurischen Priestertums bedachte und ihn nicht einmal zum Erben außer in der dritten Reihe und fast unter Fremden für einen sechsten Teil ernannte, wobei er ihn mit einem Vermächtnis von nicht mehr als achthunderttausend Sesterzen bedachte.
von alva839 am 04.09.2022
Es besteht kein Zweifel darüber, was Augustus nach diesen Ereignissen entschied: Er ließ ihm keine Ehre außer seiner Stellung als Augurenpriester und ernannte ihn zum Erben nur in dritter Linie, fast unter Fremden, mit gerade einmal einem Sechstel des Vermögens und einem bescheidenen Vermächtnis von nur 800.000 Sesterzen.