Sed et pro tribunali ostiensibus quiddam publice orantibus cum excanduisset, nihil habere se vociferatus est, quare eos demereatur; si quem alium, et se liberum esse.
von kimberly.836 am 31.05.2017
Auch vor dem Gerichtshof, als die Ostienser eine öffentliche Petition einreichten, wurde er wütend und rief, er habe nichts, wodurch er ihre Gunst verdienen sollte; wenn jemand anderes es täte, sei auch er frei.
von elian851 am 23.10.2017
Als die Bürger von Ostia vor seinem Gerichtsstuhl eine öffentliche Petition einreichten, geriet er in Wut und schrie, er habe keinen Grund, ihnen einen Gefallen zu erweisen, und er sei ebenso frei zu handeln wie jeder andere.