Recognitione equitum iuvenem probri plenum, sed quem pater probatissimum sibi affirmabat, sine ignominia dimisit, habere dicens censorem suum; alium corruptelis adulteriisque famosum nihil amplius quam monuit, ut aut parcius aetatulae indulgeret aut certe cautius; addiditque: quare enim ego scio, quam amicam habeas.
von nisa.q am 01.10.2018
Während einer Überprüfung der Kavallerie traf er auf einen jungen Mann mit schlechtem Ruf, dessen Vater jedoch für seinen Charakter bürgte. Er entließ ihn ohne Schande und sagte, der junge Mann habe in seinem Vater seinen eigenen Richter. Einem anderen Mann, der für sein verdorbenes Verhalten und seine Affären berüchtigt war, gab er lediglich die Warnung, entweder mehr Mäßigung in seinen jugendlichen Aktivitäten zu zeigen oder zumindest diskreter zu sein. Er fügte hinzu: Immerhin, was geht es mich an, wen du als Freundin hast?