Recognitione equitum iuvenem probri plenum, sed quem pater probatissimum sibi affirmabat, sine ignominia dimisit, habere dicens censorem suum; alium corruptelis adulteriisque famosum nihil amplius quam monuit, ut aut parcius aetatulae indulgeret aut certe cautius; addiditque: quare enim ego scio, quam amicam habeas.
von neele.i am 08.10.2019
Während der Ritterprüfung entließ er einen jungen Mann, der voller Schande war, den jedoch sein Vater als höchst rechtschaffen bezeichnete, ohne Schimpf, indem er sagte, er habe seinen eigenen Zensor; einen anderen Mann, berüchtigt wegen Verfehlungen und Ehebrüchen, warnte er nicht mehr, als dass er seiner Jugend entweder mäßiger frönen oder jedenfalls vorsichtiger sein solle; und er fügte hinzu: Warum sollte ich wissen, welche Geliebte du hast?
von nisa.q am 01.10.2018
Während einer Überprüfung der Kavallerie traf er auf einen jungen Mann mit schlechtem Ruf, dessen Vater jedoch für seinen Charakter bürgte. Er entließ ihn ohne Schande und sagte, der junge Mann habe in seinem Vater seinen eigenen Richter. Einem anderen Mann, der für sein verdorbenes Verhalten und seine Affären berüchtigt war, gab er lediglich die Warnung, entweder mehr Mäßigung in seinen jugendlichen Aktivitäten zu zeigen oder zumindest diskreter zu sein. Er fügte hinzu: Immerhin, was geht es mich an, wen du als Freundin hast?