Nam ante mediam noctem plerumque vigilabat, ut tamen interdiu nonnumquam in iure dicendo obdormisceret vixque ab advocatis de industria vocem augentibus excitaretur.
von haily.n am 11.08.2014
Denn vor Mitternacht blieb er meist wach, so dass er tagsüber dennoch manchmal bei der Urteilsverkündung einschlief und kaum durch die Anwälte, die absichtlich ihre Stimmen erhöhten, geweckt wurde.
von jessica949 am 13.09.2016
Er blieb meist bis Mitternacht wach, mit der Folge, dass er tagsüber während Gerichtsverhandlungen manchmal einschlief und selbst dann kaum zu wecken war, wenn die Anwälte absichtlich ihre Stimmen erhoben.