Heredes instituit primos: tiberium ex parte dimidia et sextante, liviam ex parte tertia, quos et ferre nomen suum iussit, secundos: drusum tiberi filium ex triente, ex partibus reliquis germanicum liberosque eius tres sexus virilis, tertio gradu: propinquos amicosque compluris.
von arthur.875 am 23.02.2018
Er setzte seine Haupterben wie folgt ein: Tiberius sollte zwei Drittel erhalten, Livia ein Drittel, wobei beide verpflichtet waren, seinen Namen anzunehmen. Seine Sekundärerben waren Drusus, der Sohn des Tiberius, der ein Drittel erhalten sollte, während Germanicus und seine drei Söhne den verbleibenden Anteil teilten. In der dritten Erbschaftsstufe ernannte er mehrere Verwandte und Freunde.
von sara.842 am 21.03.2019
Er setzte zu Erben ein: Tiberius zur Hälfte und zu einem Sechstel, Livia zu einem Drittel, die er auch anwies, seinen Namen zu tragen; als zweite Erben: Drusus, Sohn des Tiberius, zu einem Drittel, von den verbleibenden Teilen Germanicus und seine drei Söhne; im dritten Rang: zahlreiche Verwandte und Freunde.