Matutina vigilia offendebatur; ac si vel officii vel sacri causa maturius vigilandum esset, ne id contra commodum faceret, in proximo cuiuscumque domesticorum cenaculo manebat.
von luan.x am 09.09.2016
Bei der Morgenwache war er beunruhigt; und wenn entweder für Pflicht oder heilige Handlung früher Wachsamkeit nötig war, damit er dies nicht gegen die Bequemlichkeit tue, blieb er im nächstgelegenen Schlafgemach eines der Hausgenossen.
von ina.x am 12.10.2019
Er mochte nicht früh am Morgen aufstehen; und wenn er aus dienstlichen Pflichten oder religiösen Zeremonien früh wach sein musste, würde er, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, in dem nächstgelegenen Raum eines seiner Hausangestellten schlafen.