Ex hac inobservantia nonnumquam vel ante initum vel post dimissum convivium solus cenitabat, cum pleno convivio nihil tangeret.
von pepe907 am 17.05.2021
Aufgrund dieser Missachtung der gebräuchlichen Tischsitten speiste er manchmal allein, entweder vor oder nach dem Hauptbankett, wobei er während des eigentlichen Festmahls nichts berührte.
von eliana.r am 15.05.2024
Aus dieser Nichtbeachtung speiste er manchmal entweder vor Beginn oder nach Beendigung des Mahles allein, während er bei einem vollständigen Festmahl nichts berührte.