Relegatae usum vini omnemque delicatiorem cultum ademit neque adiri a quoquam libero servove nisi se consulto permisit, et ita ut certior fieret, qua is aetate, qua statura, quo colore esset, etiam quibus corporis notis vel cicatricibus.
von felicitas957 am 26.02.2018
Der verbannten Frau nahm er den Weingenuss und jegliche verfeinerte Kultivierung und erlaubte nicht, dass sie von jemandem, sei es frei oder versklavt, besucht würde, es sei denn, er wäre vorher befragt worden, und zwar so, dass er sich versichern könne, welchen Alters, welcher Größe, welcher Gesichtsfarbe und sogar mit welchen Körpermerkmalen oder Narben sie sei.
von louis8956 am 15.12.2022
Er verwehrte der verbannten Frau den Zugang zu Wein und jeglichen luxuriöseren Annehmlichkeiten und untersagte jedermann, ob frei oder versklavt, sie ohne seine Erlaubnis zu besuchen. Wer eine Erlaubnis begehrte, musste Angaben zu seinem Alter, seiner Größe, seiner Hautfarbe und sogar zu etwaigen charakteristischen Körpermerkmalen oder Narben machen.