Tiberio pro cliente graeco petenti rescripsit, non aliter se daturum, quam si praesens sibi persuasisset, quam iustas petendi causas haberet; et liviae pro quodam tributario gallo roganti civitatem negavit, immunitatem optulit affirmans facilius se passurum fisco detrahi aliquid, quam civitatis romanae vulgari honorem.
von kaan966 am 18.07.2021
An Tiberius schrieb er zurück, bezüglich eines griechischen Klienten, dass er nur dann etwas geben würde, wenn dieser persönlich anwesend wäre und ihn von den gerechten Gründen seines Begehrens überzeugen könnte; und gegenüber Livia, die für einen bestimmten gallischen Abgabepflichtigen die Staatsbürgerschaft erbat, verweigerte er dies und bot stattdessen Immunität an, wobei er betonte, dass er eher einen Abzug aus der Staatskasse dulden würde, als die Ehre der römischen Staatsbürgerschaft zu entwerten.
von josef941 am 10.07.2023
Als ein griechischer Klient Tiberius eine Bitte vorlegte, schrieb er zurück und erklärte, er werde sie nur gewähren, wenn der Klient persönlich erscheine und ihn von der Berechtigung seiner Gründe überzeuge. Und als Livia ihn bat, einem bestimmten gallischen Steuerzahler die Staatsbürgerschaft zu verleihen, lehnte er ab und bot stattdessen eine Steuerbefreiung an, wobei er erklärte, er würde lieber auf einige Steuereinnahmen verzichten als die Ehre der römischen Staatsbürgerschaft zu entwerten.