Sed neque detrahi quemquam in travehendo ab accusatore passus est, quod fieri solebat, et senio vel aliqua corporis labe insignibus permisit, praemisso in ordine equo, ad respondendum quotiens citarentur pedibus venire; mox reddendi equi gratiam fecit eis, qui maiores annorum quinque et triginta retinere eum nollent.
von nils.903 am 27.12.2017
Aber er erlaubte nicht, dass jemand während des Transfers von einem Ankläger herabgezogen wurde, was früher üblich war, und er gestattete denjenigen, die vom Alter oder einem körperlichen Gebrechen gezeichnet waren, mit ihrem vorausgeschickten Pferd in der Reihe, zu Fuß zu erscheinen, wenn sie vorgeladen wurden; bald darauf gewährte er denjenigen, die älter als fünfunddreißig Jahre waren und das Pferd nicht behalten wollten, die Gunst, es zurückzugeben.