Sed neque detrahi quemquam in travehendo ab accusatore passus est, quod fieri solebat, et senio vel aliqua corporis labe insignibus permisit, praemisso in ordine equo, ad respondendum quotiens citarentur pedibus venire; mox reddendi equi gratiam fecit eis, qui maiores annorum quinque et triginta retinere eum nollent.
von nils.903 am 27.12.2017
Aber er erlaubte nicht, dass jemand während des Transfers von einem Ankläger herabgezogen wurde, was früher üblich war, und er gestattete denjenigen, die vom Alter oder einem körperlichen Gebrechen gezeichnet waren, mit ihrem vorausgeschickten Pferd in der Reihe, zu Fuß zu erscheinen, wenn sie vorgeladen wurden; bald darauf gewährte er denjenigen, die älter als fünfunddreißig Jahre waren und das Pferd nicht behalten wollten, die Gunst, es zurückzugeben.
von dorothea.8944 am 14.08.2022
Er ließ nicht zu, dass Ankläger jemanden während der Überprüfung zum Rücktritt zwingen konnten – eine bis dahin übliche Praxis –, und er erlaubte älteren oder offensichtlich körperlich behinderten Personen, dem Namensaufruf zu Fuß zu folgen, nachdem sie ihr Pferd in der Reihe vorausgeschickt hatten. Zudem gab er denjenigen über fünfunddreißig Jahren die Erlaubnis, ihre Pferde zurückzugeben, die diese nicht mehr behalten wollten.