Non enim prius destiterunt, quam ablegari eum ob seditionis periculum et in proximam civitatem demandari animadvertissent; tunc demum ad paenitentiam versi reprenso ac retento vehiculo invidiam quae sibi fieret deprecati sunt.
von domenick956 am 19.04.2022
Sie hörten nicht eher auf, bis sie beobachteten, dass er aufgrund der Gefahr eines Aufruhrs weggeschickt und in die nächstgelegene Stadt verlegt wurde; erst dann, zur Reue bewogen, das Fahrzeug eingefangen und zurückgehalten, klagten sie gegen die Feindseligkeit, die gegen sie gerichtet war.
von jaydon.s am 12.10.2018
Sie hörten nicht auf, bis sie sahen, dass er aufgrund der Aufstandsgefahr in die nächstgelegene Stadt weggeschickt worden war. Erst dann bereuten sie ihre Handlungen und brachten nach dem Anhalten und Festhalten seines Fahrzeugs ihre Bitte vor, von der öffentlichen Empörung verschont zu bleiben.