Hoc uerbum cum latini grammatici ciuitate donauerint, ego damnandumnon puto, in ciuitatem suam redigendum.
von dennis8993 am 12.02.2020
Da lateinische Gelehrte dieses Wort bereits in die Sprache aufgenommen haben, denke ich nicht, dass wir es ablehnen sollten, sondern es vielmehr vollständig in unseren Wortschatz integrieren sollten.
von ayla.973 am 21.11.2015
Da lateinische Grammatiker diesem Wort das Bürgerrecht verliehen haben, denke ich, es sollte nicht verurteilt, sondern in sein Bürgerrecht wiedereingesetzt werden.