Legem dein de sociis c· claudius tulit ex senatus consulto et edixit, qui socii ac nominis latini, ipsi maioresue eorum, m· claudio t· quinctio censoribus postue ea apud socios nominis latini censi essent, ut omnes in suam quisque ciuitatem ante kal· nouembres redirent.
von luisa.k am 05.12.2015
Dann erließ Gaius Claudius gemäß eines Senatsbeschlusses ein Gesetz über die Verbündeten und verkündete, dass alle Verbündeten und Lateinischen Bürger, die selbst oder deren Vorfahren während oder nach der Zensur von Marcus Claudius und Titus Quinctius unter den Lateinischen Verbündeten registriert waren, bis zum 1. November in ihre jeweiligen Gemeinschaften zurückkehren müssen.
von mona.q am 08.04.2019
Gaius Claudius erließ dann ein Gesetz betreffend der Verbündeten aufgrund eines Senatsbeschlusses und verkündete, dass alle Verbündeten und diejenigen lateinischen Namens, sie selbst oder ihre Vorfahren, die unter den Censoren Marcus Claudius und Titus Quinctius oder danach bei den Verbündeten lateinischen Namens registriert waren, dass alle in ihre jeweilige Heimatstadt vor den Kalenden des November zurückkehren sollten.