Nam et ego interim fateor animum animal esse, postea visurus quam de ista re sententiam feram: actiones eius animalia esse nego.
von melek.9978 am 26.02.2021
Denn auch ich gestehe vorläufig zu, dass der Geist ein lebendes Wesen sei, später werde ich sehen, welche Meinung ich darüber haben werde: Seine Handlungen zu bezeichnen als lebende Wesen, das lehne ich ab.
von evelyn.871 am 12.02.2018
Zunächst gestehe ich ein, dass der Geist ein lebendes Wesen ist, wobei ich mein endgültiges Urteil in dieser Angelegenheit später fällen werde. Jedoch bestreite ich, dass seine Handlungen lebende Dinge seien.