In illis excusatius est voluntate peccare quam casu, in hac maxima culpa est sponte delinquere.
von jamie.k am 03.08.2018
In manchen Angelegenheiten ist es verzeihlicher, aus Absicht zu fehlen als aus Zufall, in dieser Sache jedoch ist es der größte Fehler, wissentlich zu irren.
von christopher918 am 23.01.2022
In manchen Fällen ist ein absichtliches Fehlverhalten eher entschuldbar als ein zufälliges, aber in diesem Fall ist ein vorsätzliches Unrecht die schlimmste Verfehlung überhaupt.