Nunc coniectura tollatur: et illud beneficium fuit et hoc, quod modum beneficii prioris excessit, iniuria est.
von konstantin838 am 10.01.2021
Nun sei die Vermutung beseitigt: Und jenes war eine Wohltat, und dieses, welches das Maß der vorherigen Wohltat überschritt, ist eine Verletzung.
von aaliya.n am 02.06.2021
Lassen wir Spekulationen beiseite: Während der erste Akt eine Wohltat war, ist dieser zweite, indem er die ursprüngliche Gunst weit überschreitet, schädlich geworden.