Non possis itaque de re in universum pronuntiare, cum mortem vis externa denuntiat, occupanda sit an exspectanda; multa enim sunt quae in utramque partem trahere possunt.
von elian.8866 am 17.05.2014
Man kann daher nicht allgemein urteilen, wenn äußere Gewalt den Tod androht, ob man ihn ergreifen oder erwarten soll; denn es gibt viele Dinge, die in beide Richtungen ziehen können.
von finnja844 am 28.12.2022
Man kann daher keine allgemeingültige Regel aufstellen, was zu tun ist, wenn äußere Kräfte das Leben bedrohen – ob man handeln oder abwarten soll; denn es gibt viele Faktoren, die die Entscheidung in die eine oder andere Richtung beeinflussen können.