Nam post diem tertium aut quartum inimici moriturus arbitrio si vivit, alienum negotium agit.
von vinzent.t am 24.11.2022
Denn nach dem dritten oder vierten Tag, dem Todesurteil des Feindes nahe, wenn er überhaupt noch lebt, betreibt er fremde Angelegenheiten.
von lion.922 am 24.08.2024
Wenn jemand in drei oder vier Tagen auf Geheiß seines Feindes sterben wird (falls er überhaupt so lange lebt), dann mischt er sich in Angelegenheiten ein, die ihn nichts angehen.