Primum illud, quia res in controversia est et litem contestatam habemus, in praesentia differatur.
von rose.957 am 14.02.2022
Diese erste Angelegenheit, da die Sache umstritten ist und wir eine umstrittene Rechtssache haben, soll vorläufig aufgeschoben werden.
von lijas864 am 21.12.2020
Lassen wir diesen ersten Punkt zunächst beiseite, da die Angelegenheit umstritten ist und wir uns mitten in einem Rechtsstreit befinden.