Aliquis dedit mihi beneficium, sed idem postea fecit iniuriam: utrum uno munere ad patientiam iniuriarum omnium adstringor, an proinde erit, ac si gratiam rettulerim, quia beneficium suum ipse insequenti iniuria rescidit.
von leo.967 am 03.10.2017
Hat jemand mir eine Gunst erwiesen, aber mich später geschädigt: Bin ich durch diese eine Geste verpflichtet, alle künftigen Ungerechtigkeiten zu erdulden, oder sollte es so betrachtet werden, als hätte ich die Gunst bereits vergolten, da er selbst seine Freundlichkeit durch sein nachfolgendes Unrecht zunichtegemacht hat?
von mailo.825 am 05.12.2023
Hat mir jemand eine Wohltat erwiesen, aber dann selbst eine Verletzung zugefügt: Bin ich durch diese eine Gabe zur Duldung aller Ungerechtigkeiten verpflichtet, oder wird es gerecht sein, als hätte ich bereits Dank erstattet, weil er selbst seine Wohltat durch die nachfolgende Verletzung aufgehoben hat?