Ingrati actio non erat iudicem adligatura sed regno liberrimo positura.
von willie.t am 10.01.2016
Ein Akt der Undankbarkeit würde den Richter nicht einschränken, sondern zu vollkommener Freiheit führen.
von tuana9866 am 12.09.2021
Die Handlung des Undankbaren wird den Richter nicht binden, sondern ihn in die freieste Verfügungsgewalt stellen.