Quid sit enim beneficium, non constat, deinde, quantum sit; refert, quam benigne illud interpretetur iudex.
von frederick.r am 01.12.2018
Es ist nicht klar, was als Vorteil gilt gilt, noch wie bedeutsam er ist; entscheidend ist, wie wohlwollend ein Richter ihn betrachtet.
von emmanuel.966 am 29.12.2015
Was ein Nutzen sein mag, steht nicht fest, und dann, wie groß er auch sein mag; es kommt darauf an, wie wohlwollend der Richter ihn interpretiert.