Falsum est: immo de te et merito quidem; cum ad mentem bonam redierit, cum accessio illa, quae animum inflammabat, remiserit, quidni eum oderit, a quo in damnum ac periculum suum adiutus est.
von mila956 am 29.09.2021
Es ist falsch: vielmehr betrifft es dich, und wahrlich mit Recht; wenn er zu gutem Verstand zurückgekehrt sein wird, wenn jener Zustand, der seinen Geist entflammte, sich gelegt haben wird, warum sollte er nicht denjenigen hassen, durch den er in Schaden und Gefahr gebracht wurde.
von malia.l am 01.11.2024
Das stimmt nicht: Tatsächlich trifft es auf dich zu, und zwar mit Recht; wenn er wieder zur Vernunft kommt, wenn diese Leidenschaft, die ihn entflammt hat, abklingt, warum sollte er nicht jemanden hassen, der ihm geholfen hat, sich selbst Schaden und Gefahr zuzuführen?