Veriti, ne mox victos victoresque defessos alius aggrederetur, per indutias sponsionem faciunt, uti certo die legati domo proficiscerentur: quo in loco inter se obvii fuissent, is communis utriusque populi finis haberetur.
von marc.m am 06.06.2018
In der Befürchtung, dass jemand anderes sie angreifen könnte, während sie vom Kampf erschöpft waren, vereinbarten sie einen Waffenstillstand und kamen überein, dass Gesandte an einem bestimmten Tag aus ihren jeweiligen Gebieten aufbrechen würden: Wo immer sich diese Gesandten träfen, sollte die gemeinsame Grenze zwischen den beiden Völkern festgelegt werden.
von lilli9819 am 15.05.2021
In der Befürchtung, dass bald ein anderer die Besiegten und erschöpften Sieger angreifen könnte, schließen sie durch einen Waffenstillstand eine Vereinbarung, dass an einem bestimmten Tag die Gesandten von zu Hause aufbrechen sollten: An dem Ort, an dem sie sich untereinander treffen würden, sollte dieser als gemeinsame Grenze beider Völker gelten.