Affirmabant autem hanc fuisse summam vel culpae suae vel erroris, quod essent soliti stato die ante lucem convenire, carmenque christo quasi deo dicere secum invicem seque sacramento non in scelus aliquod obstringere, sed ne furta ne latrocinia ne adulteria committerent, ne fidem fallerent, ne depositum appellati abnegarent.
von elian.926 am 09.03.2016
Sie erklärten, dass dies das Ausmaß ihrer Verfehlung oder ihres Irrtums gewesen sei: Sie pflegten sich an einem festgelegten Tag vor Sonnenaufgang regelmäßig zu versammeln, um Christus wie einem Gott Hymnen zu singen und sich durch einen Eid zu verpflichten - nicht für irgendein kriminelles Vorhaben - sondern vielmehr, sich des Diebstahls, des Raubens und des Ehebruchs zu enthalten, ihre Versprechen zu halten und alles ihnen Anvertraute auf Verlangen zurückzugeben.
von frida.923 am 30.09.2016
Sie behaupteten überdies, dies sei der Kern ihrer Schuld oder ihres Irrtums, dass sie gewohnt waren, an einem festgelegten Tag vor Tagesanbruch zusammenzukommen und ein Lied an Christus wie an einen Gott unter sich wechselseitig zu singen und sich durch einen heiligen Eid nicht zu irgendeinem Verbrechen zu verpflichten, sondern weder Diebstähle noch Raubzüge noch Ehebrüche zu begehen, noch den Glauben zu brechen, noch eine Hinterlegung auf Verlangen zu verweigern.