In qua ego auditis constitutionibus principum, quia nihil inveniebam aut proprium aut universale, quod ad bithynos referretur, consulendum te existimavi, quid observari velles; neque putavi posse me in eo, quod auctoritatem tuam posceret, exemplis esse contentum.
von nicole.v am 17.12.2014
In welchem ich, nachdem ich die Verfassungen der Fürsten gehört hatte, da ich nichts Spezifisches oder Allgemeines fand, das sich auf die Bithynier bezog, es für notwendig hielt, dich zu konsultieren, was was du beobachtet haben möchtest; und ich glaubte nicht, mich mit Beispielen begnügen zu können in einer Angelegenheit, die deine Autorität erforderte.
von conor.d am 10.01.2014
Nach Prüfung der kaiserlichen Erlasse zu dieser Angelegenheit konnte ich keine spezifischen oder allgemeinen Vorschriften finden, die auf Bithynien zutrafen, weshalb ich beschloss, Sie zu befragen, welche Verfahren Sie angewandt haben möchten. Ich glaubte nicht, mich in einer Angelegenheit, dei Ihre direkte Autorität erfordert, allein auf Präzedenzfälle verlassen zu können.