Qui a iulio basso in perpetuum relegatus est, cum per biennium agendi facultatem habuerit, si existimat se iniuria relegatum, neque id fecerit atque in provincia morari perseverarit, vinctus mitti ad praefectos praetorii mei debet.
von jann867 am 07.05.2015
Derjenige, der von Iulius Bassus auf Dauer relegiert wurde, nachdem er über einen Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit zum Handeln hatte, wenn er sich zu Unrecht relegiert glaubt, und dies nicht getan hat und beharrlich in der Provinz verbleibt, muss gefesselt an die Präfekten meines Prätoriums gesandt werden.
von hannes.p am 28.08.2018
Wer von Julius Bassus auf Dauer verbannt wurde und zwei Jahre Zeit hatte, Berufung einzulegen, aber glaubt, dass seine Verbannung ungerecht war und dennoch keine Maßnahmen ergriffen und weiterhin in der Provinz verbleibt, muss festgenommen und an meine Prätorianerpräfekten überstellt werden.